In der Migrationsgesetzgebung getroffene Änderungen in Kraft getreten
14.07.2018 [14:48]
Gemäß den Gesetzesänderungen werden Ausländer oder Staatenlose, die sich länger als 15 Tage vorübergehend in Aserbaidschan aufhalten wollen, am Ort, wo sich aufhalten, registriert werden.